Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

§ 1 Geltungsbereich
(1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Geschäftsbeziehungen jedweder Art der Biro47 Studio GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde(n)“). (2) Im Falle von auf längere Dauer angelegter Geschäftsbeziehungen erstreckt sich die Geltung der AGB auch auf zukünftige Geschäftsfälle. (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt. Der bloße Verweis auf sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblätter durch den Kunden stellt auch ohne einer ausdrücklichen Zurückweisung derselben durch den Auftragnehmer keinesfalls ein Anerkenntnis derartiger Bedingungen dar. (4) Im Fall von Wiedersprüchen und Abweichungen in den Vertragsunterlagen gilt die nachfolgende Rangordnung:

a) Individualvereinbarung inkl. aufgezählter Bestellgrundlagen
b) technischer/kaufmännischer Teil der Individualvereinbarung
c) AGB des Auftragnehmers

§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. (2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande. (3) Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. (4) Angaben in Katalogen, Prospekten und sonstigen Werbematerialien sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot dar.

§ 3 Leistungen und Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung. (2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Dadurch entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über voraussichtliche Mehrkosten einvernehmlicher Vertragsänderungen vorab informieren. (3) Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer beizuziehen oder Kundenverträge (auch teilweise) an Dritte abzutreten. (4) Liefertermine und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien (Texte, Bilder, Logos, Schriftarten etc.) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch eine verspätete oder unvollständige Bereitstellung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist. (2) Der Kunde gewährleistet, dass er zur Nutzung aller dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Materialien berechtigt ist und dass diese keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) verletzen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung. (3) Der Kunde hat Entwürfe und Arbeitsergebnisse unverzüglich nach deren Erhalt zu prüfen und freizugeben. Erfolgt innerhalb einer Frist von sieben (7) Werktagen ab Zugang keine schriftliche Rückmeldung (Freigabe oder Mängelrüge), gelten die Arbeitsergebnisse als vom Kunden genehmigt. (4) Der Kunde hat einen Ansprechpartner zu benennen, der bevollmächtigt ist, sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Sofern nicht anders vereinbart, werden Rechnungen des Auftragnehmers innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu verlangen. Der Restbetrag wird nach Fertigstellung und Freigabe durch den Kunden fällig. Im Rahmen von auf längere Dauer angelegten Vertragsbeziehungen ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, monatlich Teilzahlungen in Rechnung zu stellen. (4) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gem. § 456 UGB als vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. (5) Mahn- und Inkassospesen, einschließlich der Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, sind vom Kunden zu ersetzen, soweit sie zur Eintreibung der Forderung notwendig waren. (6) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 6 Eigentums- und Urheberrechte, Nutzungsrechte
(1) Alle dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen und Materialien des Kunden verbleiben im Eigentum des Kunden und werden nach Auftragsbeendigung auf Verlangen zurückgegeben oder gelöscht. (2) Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Entwürfe, Konzepte, Designs, Programmierung, Texte etc.) unterliegen dem österreichischen Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das Urheberrecht verbleibt, soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, beim Auftragnehmer. (3) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde das einfache (nicht-exklusive) Nutzungsrecht an den Werken für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck und Umfang. Darüber hinausgehende Nutzungen, insbesondere die Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder Verwendung für andere als die vereinbarten Zwecke, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und zusätzlichen Vergütung. (4) Vor vollständiger Bezahlung übertragene Werkstücke verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt). (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke — auch nach Übertragung der Nutzungsrechte an den Kunden — zum Zweck der Eigenwerbung (Referenzen, Portfolio, Website, Social  Media etc.) unter Nennung des Kunden zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht aus wichtigem Grund schriftlich widerspricht. (6) Der Kunde hat den Auftragnehmer bei Veröffentlichung der Werke in angemessener Weise als Urheber zu nennen, sofern dies branchenüblich ist. (7) Der Kunde ist dem Auftragnehmer für sämtliche Nachteile verantwortlich, die dem Auftragnehmer aus einer widerrechtlichen oder sonst unsachgemäßen Werksverwendung des Kunden entstehen. Davon sind insbesondere auch Nachteile aus kredit- oder rufschädigenden Handlungen des Kunden erfasst, die sich auf das öffentliche Ansehen des Auftragnehmers auswirken.

§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen nach den Bestimmungen des österreichischen Rechts. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab Ablieferung des Werkes. (2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ablieferung, schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen. Unterlassene oder verspätete Mängelrügen schließen Gewährleistungsansprüche aus. (3) Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers entweder Verbesserung (Nachbesserung) oder Ergänzung des Fehlenden (Nachtrag). Ein Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung besteht erst nach zwei fehlgeschlagenen Verbesserungsversuchen. (4) Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt. (5) Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und nicht eingetretene Ersparnisse ist ausgeschlossen. (6) Für die Verletzung von Schutzrechten Dritter durch vom Kunden beigestellte Informationen, Unterlagen oder Materialien übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Kunde hält den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos. (7) Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. (2) Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht sind Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dafür verantwortlich ist, (b) der empfangenden Partei bereits vor Erhalt bekannt waren, oder (c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. (3) Der Auftragnehmer beachtet die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der jeweils geltenden Fassung. (4) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsabwicklung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Einzelaufträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung. Rahmenverträge werden auf die darin vereinbarte Dauer abgeschlossen und verlängern sich, sofern im Rahmenvertrag geregelt. (2) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Nachfristsetzung nicht erfüllt oder(b) über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgewiesen wird. (3) Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen und nachweislich entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu vergüten.

§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Diese AGB und alle in einem rechtlichen Zusammenhang damit stehenden Rechtsverhältnisse unterliegen materiellem österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts (IPRG, VO ROM I+II etc.) und des UN-Kaufrechts (CISG) in ihrer jeweils geltenden Fassung. (2) Für alle Rechtsstreitigkeiten über den Abschluss, das Zustandekommen, die Rechtswirksamkeit oder die Beendigung von Verträgen/Vereinbarungen auf Grundlage dieser AGB sowie deren Rechtswirkungen wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes am Sitz des Auftragnehmers vereinbart. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel). Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. (4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von dieser Schriftformklausel. (5) Sollte der Auftragnehmer ein Recht aus diesen AGB im Einzelfall nicht ausüben, so stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht dar.

Stand: April 2026

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